Inhalt dieser Seite
» Ist Absetzen von Marcumar überhaupt nötig?
» Das sollte ihr Patient wissen
» Operationen mit geringem Blutungsrisiko
Ist Absetzen von Marcumar überhaupt nötig?
Bei vielen operativen Eingriffen inklusive Zahnbehandlungen braucht eine Antikoagulation mit Marcumar nicht abgesetzt werden. Letztlich muss das Risiko einer Blutung abgewogen werden gegen das Risiko von Thromboembolien, falls die Antikoagulation pausiert wird. Die vorübergehende Umstellung von Marcumar wird als "Bridging" bezeichnet.
Folgende Fragen führen zur Entscheidung über das Bridging:
1) Ist das Absetzen von Marcumar überhaupt notwendig?
Bei Operationen mit niedrigem Blutungsrisiko kann die Antikoagulation fortgeführt werden. Sie sollte dann in den unteren therapeutischen Bereich eingestellt werden (z.B. INR um 2,0).
2) Wie hoch ist das thromboembolische Risiko?
Bei hohem Risiko z.B. nach Herzklappenersatz darf auf keinen Fall auf die Antikoagulation verzichtet werden. Ein Bridging ist unbedingt erforderlich bei Operationen mit erhöhtem Blutungsrisiko.
Das sollte ihr Patient wissen
- ca. 0,75% Thrombembolierisiko, ca. 2% Blutungsrisiko pro Eingriff auch bei adäquatem Bridging.
- Erwägen, ob unter diesen Voraussetzung Eingriff wirklich gerechtfertigt ist.
- Aufklärungspflicht über "Off-Label-Use" der niedermolekularen Heparine (NMH). Diese sind zum Bridging nicht offiziell zugelassen - obwohl es bestens funktioniert!
- Klares Schema der Dosierung formulieren, falls ein Bridging notwendig ist.
Operationen mit geringem Blutungsrisiko
- Haut-Op.
- Zahnbehandlung incl. Einzelextraktion.
- Schrittmacherimplantation.
- Herzkatheter.
- OP vorderer Augenabschnitt.
- Gastroskopie / Coloskopie ohne PE
- --> INR auf untersten Therapiebereich fallen lassen und Op durchführen.